Winterlager – Die richtig Yachtversicherung für den Winter

Jeder Yachteigner sollte seinen Versicherungsschutz darauf hin prüfen, ob auch im Winterlager voller Versicherungsschutz gewährleistet ist. Falsch ist die Annahme, der Hallen-Vermieter müsse in der Regel doch für Schäden haften.

Yacht-Kasko-Versicherung im Winterlager

Für das Winterlager sollte keine Einschränkung des Versicherungsumfangs in den Versicherungsbedingungen vermerkt sein. Der Versicherungsschutz sollte ganzjährig sowohl im Wasser, als auch an Land gewährt werden.

Nicht immer kann sichergestellt werden, dass das gewählte Winterlager an Land fest umzäunt, stets bewacht und nachts beleuchtet ist. Natürlich verringert ein belebtes und gut gesichertes Winterlager die Gefahr von Einbrüchen, Diebstählen und Vandalismus. Jedoch sollten die Versicherungsbedingungen hier keine Vorschriften machen sondern zunächst grundsätzlich den Aufenthalt der Yacht im Winterlager einschließen.

Im Rahmen der Allgefahrenversicherung gilt bei Wehring & Wolfes der volle Versicherungsschutz natürlich auch beim Anland-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen sowie Auf- und Abtakeln der Yacht. Ferner besteht der Versicherungsschutz an Land auch während einer Überholung, Reparatur oder Inspektion der Yacht, z.B. in einer Werft oder in der Winterlagerhalle.

Wichtig auch: Transporte der Yacht an Land sollten mitversichert gelten. Manche Bedingungswerke nennen hier nur „Transportmittelunfall“ als versicherte Gefahr, dies setzt aber eben einen Unfall des Transportmittels voraus und ist keine volle Transportversicherung. Was, wenn die Yacht z.B. beim Transport versehentlich durch tiefhängende Äste eines Baumes beschädigt wird, das Gespann jedoch keinen Unfall erleidet?

Inventar, Zubehör und Ausrüstung der Yacht einschließlich Außenborder sollten auch an Land im Rahmen der Yacht-Kasko-Versicherung mitversichert gelten. Insbesondere auch dann, wenn sie in einem geschossenen Raum außerhalb der Yacht gelagert werden, z.B. zu Hause im Keller oder in der Garage. Diese Gegenstände gehören i.d.R. nicht zum Hausrat und sind z.B. bei Diebstahl nicht über eine entsprechende Hausratversicherung mitversichert.

Yacht-Haftpflicht-Versicherung

Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung schützt Yachteigner gegen Schadenersatzforderungen Dritter die aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch der Yacht. In der Regel gilt dieser Versicherungsschutz ohne Einschränkung des Aufenthaltsortes der Yacht, somit auch an Land und im Winterlager.

Wichtig ist zu prüfen, ob Haftpflichtansprüche aufgrund der Beschädigung von gemieteten Einstellräumen (Winterlagerhalle) und Steganlagen – sog. Mietsachschäden – mitversichert gelten, um in einem entsprechenden Schadenfall abgesichert zu sein. Im Rahmen der Wehring & Wolfes Yacht-Haftpflicht-Versicherung ist dieser Versicherungsschutz gegeben.

Häufige Schäden im Winterlager

Die größten Schäden im Winterlager werden sicherlich durch Feuer verursacht, kommt es hier zu Bränden, werden meist ganze Lagerstätten vernichten. Werden Schiffe mit Planen abgedeckt, sollte dabei auf schwer entflammbare Materialien geachtet werden. Oft breiten sich Feuer besonders schnell aus, weil leicht entzündliche Planen verwendet werden.

Neben Brandstiftung kann auch der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen, wie Farben, Lacken, Lösungsmitteln oder Treibstoff  Feuer verursachen. Daher ist bei Arbeiten am Schiff äußerste Vorsicht geboten und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Das Abbrennen von Farbe, schleifen, schneiden, brennen und andere Feuerarbeiten in der Halle sind nur mit Zustimmung der Hallenaufsicht und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.

Gasflaschen und Benzinkanister sollten vor der Einlagerung des Bootes entfernt und außerhalb der Halle sicher gelagert werden. Batterien sind abzuklemmen. Das Laden von Batterien ist nur unter Aufsicht zulässig.

Große Sorgfalt sollte auch beim Kranen und der Lagerung der Yachten an den Tag gelegt werden. Schäden durch falsche Gurtpunkte oder falsch angesetzte Lagerpunkte können zu Schäden am Rumpf führen, sind aber in der Regel vermeidbar.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung hilft dem Yachteigner, im Falle von Streitigkeiten die dabei entstehenden Anwalts- oder Gerichtskosten zu tragen. Dabei sollte der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz  in der Police mitversichert gelten, denn nur dann sind zum Beispiel Streitigkeiten über die Erfüllung eines Lagervertrages oder eine Werftreparatur mitversichert.

 

Im Rahmen der Wehring & Wolfes Versicherungsbedingungen genießen Sie auch im Winterlager voll umfänglichen Versicherungsschutz. Die Versicherungsbedingungen gelten ohne Einschränkungen auch im Winterlager.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Wassersport Team gern zur Verfügung.