Flüssiggas-Anlagen sind heute an Bord vieler Yachten und Boote zu finden. Was Eigner für einen sicheren Betrieb beachten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V.
Unbedingt beachten sollten Yachteigner die folgenden Regelungen:
Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für das Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten. Qualifizierte Experten in der Nähe sind unter www.gaspruefung-boote-yachten.de zu finden.
Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt
Wenn an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut wurde, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen (G 608) bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche
Zusätzlich gilt es bestehende Austauschfristen für die Komponenten zu beachten:
Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden
Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten sind außerdem verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig